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Wenn Ihr Kind die Johannes-Tews-Grundschule besuchen soll

Kinder, die im Einzugsgebiet unserer Schule wohnen oder dorthin umziehen, werden in der Regel auch aufgenommen. Nach Maßgabe freier Plätze können auch Kinder außerhalb des Einzugsgebietes aufgenommen werden. Hierfür ist jedoch eine vorherige telefonische Anfrage ratsam.

Nach einem entsprechenden Aufnahmeantrag und dem Nachweis des Wohnorts erhalten Sie von uns zeitnah eine Entscheidung. Am einfachsten weisen Sie uns den Wohnort durch einen entsprechenden Eintrag im Personalausweis oder eine Meldebestätigung nach. Sollte beides noch nicht vorliegen, können Sie uns ersatzweise einen Auszug aus dem Miet- oder Kaufvertrag vorlegen.

Sofern Sie uns die Anmeldung Ihres Kindes elektronisch oder per Post übermitteln, erhalten Sie die im Aufnahmeantrag genannten Informationen und Vordrucke bei Ihrem ersten Besuch bei uns.

Für die Anmeldung zum Schulanfang gelten besondere Regelungen. Näheres dazu finden Sie hier.

Aufnahmeantrag

Bitte füllen Sie den hier hinterlegten Aufnahmeantrag vollständig aus und übersenden Sie ihn uns per Mail an sekretariat(at)jtg-berlin.de oder auf dem Postweg.
Sollten Sie Fragen haben oder wissen wollen, ob es zum gewünschten Zeitpunkt einen freien Platz in unserer Schule gibt, wenden Sie sich bitte gern telefonisch an uns.

Wünsche zur Klasseneinteilung

Selbstverständlich können Sie uns gern wissen lassen, wenn ihr Kind bereits eine Schülerin oder einen Schüler der jeweiligen Klassenstufe kennt und daher gern in diese Klasse kommen würde. Nach Möglichkeit bemühen wir uns, solchen Wünschen zu entsprechen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir Wünschen, Ihr Kind in die Klasse von Frau/Herrn.... aufzunehmen, in der Regel ebenso nicht nachkommen, wie sogenannten Ausschlusswünschen („Aber bitte nicht in die Klasse, wo ... ist").

Die „zuständige" Grundschule

Jedes Kind hat grundsätzlich das Recht, in der zuständigen Grundschule seines Einzugsgebietes aufgenommen zu werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann diesem Grundsatz aus Kapazitätsgründen nicht entsprochen werden. Ob Ihre Wohnanschrift im Einzugsgebiet unserer Schule liegt, oder eine andere Grundschule für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Hier finden Sie die aktuellen Schulwegpläne aller Schulen in Steglitz-Zehlendorf.

Schulwechsel innerhalb Berlins

Im Fall eines Schulwechsels innerhalb Berlins legen Sie unsere Aufnahmezusage bitte in der bisherigen Schule Ihres Kindes vor. Der Schulwechsel wird dann in der Regel digital durch die Freigabe der abgebenden Schule und die Übernahme durch uns vollzogen. Manche Schulen geben noch immer eine sogenannte „Umschulungskarte" aus, die eigentlich schon lange nicht mehr erforderlich ist. Bei Bedarf bestätigen wir Ihnen die Aufnahme Ihres Kindes auch zusätzlich auf dieser Karte. 

Ein Zeugnis erhalten Kinder grundsätzlich in der Schule, in der sie am Zeugnsiausgabetag angemeldet sind. Bei einem Schulwechsel innerhalb Berlins im Laufe eines Schuljahres wird mit dem Schülerbogen ein Vorschlagszeugnis übersandt, wenn seit Ausgabe des letzten Zeugnisses mehr als sechs Unterrichtswochen vergangen sind. Dieses wird dann von der aufnehmenden Schule bei der Zeugniserstellung mit berücksichtigt.

Zuzug aus anderen Bundesländern oder dem Ausland

Für die Anmeldung von Kindern, die aus anderen Bundesländern zuziehen, gelten in der Regel keine besonderen Bedingungen. Es ist allerdings hilfreich, wenn Sie uns die Kontaktdaten der abgebenden Schule mitteilen.

Bei Zuzügen aus dem Ausland können sich wegen der unterschiedlichen Schulsysteme zusätzliche Fragen ergeben, sodass wir Sie bitten, uns in diesem Fall bitte immer vorab zu kontaktieren.