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Regeln im Schulalltag

Unsere Haus- und Pausenordnung

Die meisten Regeln für den Schulalltag findet ihr und finden Sie hier in der Haus- und Pausenordnung.


Wenn die Regeln nicht beachtet werden...

Nachdem das Schüler/innen-Parlament im Schuljahr 2019/2020 die Haus- und Pausenordnung erarbeitet und beschlossen hatte, haben sich die Klassensprecher/innen der 3. bis 6. Klassen in mehreren Sitzungen gemeinsam darum bemüht, Ideen aus ihren Klassen zusammenzutragen und einheitliche Konsequenzen für mögliche Regelverstöße zu vereinbaren, die in allen Klassen gelten sollen.

Diese wurden dann von den Lehrer/innen und Erzieher/innen diskutiert und ergänzt. Abschließend wurden die Maßnahmen noch einmal im Schüler/innen-Parlament besprochen.

Zu Beginn jedes Schuljahres – oder anlassbezogen z.B. nach einem Vorfall oder beim ersten Schneefall – werden die Kinder in allen Klassen über die wichtigsten Regeln informiert und außerdem hängen die Haus- und Pausenregeln in allen Klassenräumen aus. 

Für einige Kinder ist es manchmal auch notwendig, sich noch etwas intensiver mit den geltenden Regeln auseinanderzusetzen. Wenn sie das ernst nehmen, kann das, was als „Strafarbeiten" gedacht war, sogar Spaß machen – und hilfreich für andere sein...


Handys, Smartwatches & Co

Schon im Jahr 2009 hat die Schulkonferenz entschieden, dass Glücksspiele, Tausch- und Sammelkarten sowie elektronische Geräte in der Schule untersagt sind. Im Lauf der Jahre wurde diese Regelung – entsprechend der technischen Weiterentwicklung und den sich verändernden Interessen der Kinder – immer wieder neu diskutiert und angepasst. Von besonderer Bedeutung sind dabei inzwischen Smartwatches und Fitnessarmbänder, die weit mehr können als das, was ihre Bezeichnung vermuten lässt. Um Ärger damit aus dem Weg zu gehen, sind diese generell (auch im vermeintlichen „Schulmodus"!) untersagt und müssen zu Hause bleiben oder während des Unterrichts und der Betreuung ausgeschaltet in der Tasche verschwinden. Sollten Handys und Tablets im Unterricht oder in der Betreuung pädagogisch begleitet eingesetzt werden, gelten hierfür jeweils in der betreffenden Gruppe oder Klasse von der entsprechenden Aufsichtsperson festgelegte besondere Regelungen. 

Seit 2021 ist in unserer Schule auch das Nachspielen von Teilen der netflix-Serie „Squid Game" (rotes Licht, grünes Licht) oder verwandter Spiele untersagt. Auch im Zusammenhang damit stehende Kostüme, Verkleidungen, Bilder und Symbole sind in der Schule verboten.

Kindern im Grundschulter (unter 13 Jahren) ist die Anmeldung bei WhatsApp, Istagram, X (zuvor Twitter), TikTok usw. untersagt und bei YouTube liegt die Altersgrenze laut AGBs sogar bei 16 Jahren. Trotzdem wissen wir, dass viele unserer Schüler/innen diese Dienste – oft weitgehend unbeaufsichtigt – nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Nutzung ausschließlich in der Verantwortung der Eltern liegt und Sie als Erziehungsberechtigte gegebenenfalls dafür haften, was Ihre Kinder dort lesen, sehen und posten. Wir können Sie daher nur mit Nachdruck bitten, regelmäßig die elektronischen Endgeräte Ihrer Kinder zu kontrollieren und Chats einzusehen. Für alle Kinder unserer Schule stellen wir die Möglichkeit der Nutzung des alters- und DSGVO-konformen Messengerdienstes schul.cloud zur Verfügung. Diese Chats werden von der Schulleitung, Lehrkräften und Erzieher/innen der Schule administriert, können bei Bedarf „kontrolliert" und Verstöße gegen Schulregeln, Altersfreigaben und unangemessene Kommunikationen unterbunden werden. 

Hier finden Sie die aktuell gültige Vereinbarung dazu.


Die Nutzung der WvS-Cafeteria

Die Cafeteria (nicht die Mensa!) auf dem Gelände unserer Schule wird in der Verantwortung der Elternschaft des Werner von Siemens-Gymnasiums betrieben. Trotz wiederholter Aufrufe zur ehrenamtlichen Mitarbeit auch in unsere Elternschaft, ließen sich hier bislnag immer nur sehr vereinzelte Bereitschaften finden.

Immer wieder kam es in der GEV zu Diskussionen über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Cafeterianutzung durch die Grundschüler/innen, die dafür einerseits Geld dabei haben müssen und andererseits dann auch noch einsehen sollten, dass sie einem Mittagessen in der Mensa den Vorzug geben sollten. Da die Einkäufe einzelner Kinder immer wieder auch zu Konflikten in den Klassen führten, vermeintliche Toilettengänge während der Stunden kurzfrsitig über die Cafeteria führten und beim Anstehen in den Pausen wertvolle Spielzeit an der frischen Luft verlorenging, gab es hierzu immer wieder Austauschbedarf und Regelungswünsche.

Mit Beginn der Corona-Pandemie haben die Elternvertreter/innen nach einem Meinungsbild in allen Klassen in der GEV beschlossen, dass die Nutzung der Cafeteria während der Schulzeit für Grundschüler/innen untersagt ist. Nach einer kurzen Phase, in der die Cafeteria zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 auch für die Tews-Kinder wieder geöffnet war, wurde die Nichtnutzung ab 9. November 2020 erneut beschlossen und zuletzt in der GEV am 3. Juni 2021 bestätigt. 

Hierunter fällt bitte auch, dass nicht die großen Geschwister im Gymnasium für einzelne Kinder der Grundschule mit einkaufen sollten...


(Fuß-)Ballspielen auf dem Schulhof

Außerhalb des Unterrichts sind sowohl in den Pausen als auch während der Betreuungszeiten auf allen Schulhöfen nur weiche Bälle (Schaumstoff- oder Elefantenhautbälle) erlaubt. Aufgrund der oft sehr schmerzhaften „Treffer", die starke Schüsse – vor allem für Unbeteiligte – oft mit sich bringen, dürfen Leder- und Kunststoffbälle (auch Flummies!) nur unter pädagogischer Anleitung im Unterricht oder in der Betreuung genutzt werden. 

Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen (Fußballfelder, Tartanplatz) stattfinden.

Für die Fußballtore auf dem Tartanplatz gilt folgende Vereinbarung zu deren Nutzung:
Linkes Tor (an der Weitsprunggrube) 3./4. Klassen
Rechtes Tor (an der Tartanlaufbahn)  5./6. Klassen
Sollte das Gymnasium den Tartanplatz während unserer Pausenzeit für den Sportunterricht nutzen wollen, verlassen unsere Schüler/innen den Platz – umgekehrt gilt die gleiche Regelung für unseren Sportunterricht während der Pausen des Werner-von-Siemens-Gymnasiums.

Um ihn möglichst lange für den Sportunterricht beider Schulen zu erhalten, darf der Rasenplatz auf dem Altbaugelände während der Pausen nicht betreten werden. Über eine Nutzung während der Betreuung in der EFöB (Hort) entscheiden die betreuuenden Erzieher/innen.

 


Es soll nicht nur schön aussehen...

 

 

Überall auf und vor dem Schulgelände haben wir mit finanzieller Unterstützung der Fördervereine beider Schulen Bäume und Grünflächen mit Holzpfosten und Seilen eingrenzen lassen. Diese sollen vor allen Dingen die Grünflächen vor dem Betreten schützen, haben wir aber auch ausgewählt, weil sie uns besser gefallen als ein Zaun.

 

Leider verlocken die Seile unendlich, darauf zu schaukeln, sodass wir schon mehrmals für viel Geld die Pfosten neu setzen und die Seile erneuern lassen mussten.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte lasst uns alle gemeinsam darauf achten, dass sich hier niemand anlehnt, draufsetzt oder sogar schaukelt, denn das Geld, das der Förderverein anschließend aufbringt, um diese reparieren zu lassen, verhindert, dass wir neue Spielgeräte, Bälle oder iPads anschaffen können!  

 

Auch, wenn sie nicht eingezäunt sind, ist übrigens auch das Spielen in den übrigen Grünanlagen – und hierbei vor allem das beliebte Herunterrutschen an den Böschungen vor den Fenstern der Altbau-Klassenzimmer – nicht nur deswegen untersagt, weil diese geschützt werden sollen, sondern weil es hier immer wieder zu Unfällen kommt.


Alle Jahre wieder: Schnee!

Ähnlich wie mit den harten Bällen auf dem Schulhof, verhält es sich mit Schneebällen.

Sobald der erste Schnee gefallen ist, übt dieser einen unbeschreiblichen Reiz aus, daraus Schneebälle zu formen. Da es für das aufsichtsführende Personal unmöglich ist, zu entscheiden, wer daraus einen Schneemann formen und wer diesen zu werfen, mit ins Schulhaus zu bringen oder ein anderes Kind damit „einzuseifen" beabsichtigt, bleibt das Aufheben von Schnee in den Pausen untersagt.

In allen Klassen werden es sich die Lehrer/innen und Erzieher/innen ganz sicher nicht nehmen lassen, mit ihren Kindern ins Freie zu gehen und die weiße Pracht unter Aufsicht, im überschaubaren Kreis und mit vereinbarten Regeln zu genießen. Jedes Kind, das dabei unbeteiligt bleiben möchte, wird das dann auch zuverlässig entscheiden dürfen.

Und wenn nicht?! Der Tag besteht aus mehr als nur der Schulzeit: Sicher werden die Kinder auch in ihrer Freizeit ausreichend Gelegenheit haben, den Schnee mit Freunden, Geschwistern, Eltern und Großeltern zu erleben! 


„Soko" – unser Sozialkompetenzen-Unterricht

Seit 2012 gibt es in allen 5. und 6 Klassen mindestens eine fest im Stundenplan vorgesehene Soko-Stunde, die wir als Teil der Schwerpunktbildung umsetzen.

In diesen Stunden werden Formen des respekt- und verständnisvollen Umgangs miteinander erlernt, Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien erarbeitet und die Kinder lernen, ihre Emotionen angemessen auszudrücken sowie die Gefühle, die Mimik und Gestik eines Gegenübers zu erkennen und zu verstehen. Daneben bestimmen auch aktuelle Anlässe die Themenwahl mit. Auch (Cyber-)Mobbing, Diskriminierung, Ausgrenzung und die Gefahren sozialer Netzwerke und Messengerdienste sowie KI können zum Inhalt der Soko-Stunden werden.

Um den inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen und bei uns schon länger und sehr umfangeich praktizierten Klassenrat-Sitzungen zusätzlichen Raum zu geben – aber auch vor dem Hintergrund der für alle Berliner Schulen gestrichenen Profilstunden (aus denen wir unter anderem den Mehrbedarf für kleine Wuv-Kurse im Rahmen der Schwerpunktbildung gedeckt haben) – werden wir ab dem Schuljahr 2024/2025 zwei Soko-Stunden je 5./6. Klasse vorsehen. 


Warum wir die Eltern nicht immer sofort informieren...

Liebe Eltern,

grundsätzlich bemühen wir uns in der Johannes-Tews-Grundschule um einen sehr wohlwollenden, kindzentrierten und förderlichen Umgang mit Fehlverhalten, vermitteln zwischen den Beteiligten, führen viele Gespräche und sehen oft von einer detaillierten Einzelfallinformation der Eltern und einer expliziten Dokumentation ab, wenn sich Sachverhalte klären und Konflikte niedrigschwellig lösen lassen.  

Den Kindern Werte, wie Achtsamkeit, Höflichkeit und Respekt sowie die persönliche Reflexionsfähigkeit zu vermitteln und die Bereitschaft, Verantwortung für sich, das eigene Verhalten und andere zu übernehmen und zu fördern, sind uns zentrale Anliegen.

Im Fokus stehen dabei weniger die Sanktionierung von Regelverstößen, sondern vor allen Dingen die Förderung erwünschten Verhaltens und die Bereitstellung individueller Unterstützungen und Hilfen. Dabei ist es uns das Vertrauen der Kinder besonders wichtig, das wir oft auch dadurch gewinnen und erhalten, dass wir nicht sofort die Eltern einbeziehen. Wenn wir Kinder zu mündigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten reifen lassen wollen, müssen wir Ihnen auch die Möglichkeit geben, in einem vertretbaren Rahmen Fehler zu machen und diese selbst zu korrigieren.

 

Wenn wir Sie als Eltern über Störungen, Konflikte oder Regelverstöße informieren, haben sich manchmal schon mehrere Vorfälle angehäuft, sodass für Eltern der Eindruck einer „Abrechnung" oder Fokussierung auf nur ihr Kind entsteht. Vielleicht können die nachstehenden Ausführungen helfen, unser Ansinnen dabei nachzuvollziehen:

Das Schulgesetz sieht im § 62 verschiedene niedrigschwellige „Erziehungsmaßnahmen" (Gespräche, Absprachen, Vereinbarungen, Wiedergutmachungen) vor, die bei uns tagtäglich in unterschiedlichster Ausprägung zur Anwendung kommen und wenn wir Sie nicht sofort über jede einzelne davon informieren, heißt das nur, dass wir Ihrem Kind vertrauen und auch zutrauen, bestehende Unstimmigkeiten auch selbst wieder zu korrigieren. In der Regel informieren wir Sie als Eltern darüber eher allgemein gehalten in einem der regelmäßigen Elterngespräche, durch eine Notiz im Hausaufgabenheft oder auch mal telefonisch oder per Mail – erst dann, wenn sich Vorfälle wiederholen oder diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen. Sollten Sie das im begründeten Einzelfall anders gehandhabt wissen wollen, wenden Sie sich damit bitte an die Klassenleitung oder den/die Bezugserzieher/in.


Mobbing?!

In der Schule kommt es immer wieder auch zu Situationen, in denen sich Kinder beklagen, dass sie geärgert, beschimpft, (verbal und/oder körperlich) bedroht und angegriffen werden. Schnell wird in diesem Zusammenhang von „Mobbing" gesprochen und es entsteht der Eindruck, dass „die Schule" nichts unternehme.

Auch wenn wir uns gegen die vorschnelle Verwendung des Begriffs „Mobbing" richten, bedeutet das nicht, dass wir uns der Sorgen und Nöte der Kinder und Eltern nicht auch annehmen. Oft gehört jedoch auch – gerade in großen Gruppen mit mehreren und teilweise wechselnden Beteiligten – mehr dazu als nur der eine Vorfall und das vermeintlich eine betroffene Kind.  

Hier finden Sie einen Artikel der Zeitschrift Geo mit einer kurzen, aber sehr prägnanten Zusammenfassung der Schwierigkeiten, „Mobbing" in der Schule nicht nur zu erkennen, sondern auch von den täglichen Auseinandersetzungen in der Schule abzugrenzen und „nachweisen" zu können. Meist sind Lehrkräfte nicht Zeugen der Konfliktsituationen und oft steht dabei Aussage gegen Aussage. 

Bitte bedenken Sie, dass den Eltern, die sich Sorgen um ihr Kind machen, in der Regel Eltern gegenüberstehen, die ihr Kind als zu Unrecht beschuldigt ansehen und das pädagogische Personal sich oft zwischen beiden Positionen ein möglichst objektives Bild der Lage machen muss. 

 

In allen Klassen tagt regelmäßig – spätestens ab der 3. Klasse wöchentlich – der „Klassenrat", in dem persönlich vorgetragene und über den Klassenbriefkasten anonym mitgeteilte Konflikte angesprochen und bestmöglich geklärt werden. Bitte motivieren Sie Ihr Kind immer wieder, diese Sitzungen auch zu nutzen! Neben wiederkehrenden Schulungen, die Herr Leuteritz als Präventionsbeauftragter der Polizei in allen Klassen durchführt, nutzen wir seine Expertise und Erfahrung auch bei Konflikten, die wir nicht allein klären können oder wiederholt auftretenden Problemen, die er anlassbezogen im Klassenverband thematisiert. 

 

Den meisten Definitionen von „Mobbing" (in der Schule) folgend, kristallisieren sich allgemein drei Merkmale besonders heraus:
1. Die Wiederholung über einen längeren Zeitraum – Wochen, Monate, Jahre
2. Die bewusste Verletzung – verbal, non-verbal, psychisch, körperlich
3. Das Ungleichgewicht der Kräfte – körperlich, psychisch, Anzahl der Beteiligten

Von Mobbing an Schulen spricht man also, wenn eine Schülerin oder ein Schüler
· wiederholt und über einen längeren Zeitraum
· gezielt schädigenden negativen Handlungen eines oder mehrerer Schülerinnen und Schüler ausgesetzt ist,
· gegen die es sich nicht allein wehren kann.

In einem Vortrag der Gewaltpräventionsbeauftragten des SIBUZ Steglitz-Zehlendorf wurde Mobbing wie folgt beschrieben:
„Mobbing ist das wiederholte und systematische Herabwürdigen anderer, das der Befriedigung eigener Bedürfnisse dient, insbesondere nach Macht und Ansehen, das in der Gruppe eine positive Resonanz findet, vom Opfer nicht alleine beendet werden kann und den Werterahmen der Gruppe verändert."

Hier finden Sie einen Ratgeber speziell zum Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen.

 

Bitte sprechen Sie möglichst immer zuerst die Klassenleitung oder den/die zuständige/n Erzieher/in an, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind Probleme mit anderen Kindern hat oder sich in Ihrer Wahrnehmung verändert. Meist sind diese Personen diejenigen, die die Situation am besten einschätzen und auch gezielt beobachten können. Gern können Sie sich aber auch an die Schulsozialarbeit, die Schulleitung oder die koordinierende Erzieherin wenden. Alle Kontaktangaben finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es auch externe Beratungsstellen oder die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Schulpsycholgie im SIBUZ (siehe hier). 

Hier finden Sie weiterführende Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile und hier speziell das Angebot der Schulpsychologie.
 


Notfälle, Krisen und Gewaltvorfälle

Schulen sind verpflichtet, Gewaltvorfälle und Notfallsituationen aufzuarbeiten und gegebenenfalls auch an das SIBUZ, die Schulaufsicht, das Schul- und/oder Jugendamt zu melden. 

Die „Notfallpläne für Berliner Schulen“ stellen dafür nicht nur die erforderlichen Informationen und Handlungsanweisungen zur Verfügung, sondern geben unter anderem eine Orientierung hinsichtlich der Einteilung in Gefährdungsgrade. Weitere Informationen finden Sie hier

Nicht alles, was hier genannt ist, wird immer auch sofort als Not- oder Gewaltvorfall bearbeitet, aber doch immer ernst genug genommen, um – spätestens im Wiederholungsfall – auch ausreichend thematisiert und gegebenenfalls auch sanktioniert zu werden. Die Sanktionerung von Konflikten und Fehlverhalten betrachten wir daher nicht als Kritik am Erziehungsstil der Eltern, sondern wünschen uns vielmehr deren Unterstützung, um mit ihnen gemeinsam unserem Erziehungsauftrag für alle Kinder unserer Schule nachkommen zu könen.