Da es keine vorgeschriebene Isolationspflicht mehr gibt, dürfen auch Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, die Schule besuchen.
Im Kollegium halten wir es grundsätzlich so, dass infizierte Kolleginnen und Kollegen zu Hause bleiben und erst nach einem negativen Selbsttest wieder zur Schule kommen. Bislang verfahren alle Eltern mit ihren Kindern ebenso, wofür wir sehr dankbar sind. Die Regelung, der zufolge vor der Wiederaufnahme des Schulbesuchs nach einer Corona-Infektion ein negatives Testergebnis einer zertifizierten Teststelle vorliegen sollte, gilt nicht mehr.
Sowohl die verpflichtenden als auch die freiwilligen Tests finden nicht mehr statt. Die letzten verbliebenen Maßnahmen bestehen darin, dass wir weiterhin viel lüften und ab dem Herbst sicher auch wieder die Luftreiniger in den Klassenräumen betrieben werden.